Im Straßenverkehr gelten im Bezug auf die Promillegrenzen unterschiedlichste Regelungen, diese erscheinen schwer verständlich und kompliziert. Nur für Fahranfänger gibt es Regelungen, die sich bereits auf den ersten Blick erschließen lassen. Für einen Fahranfänger nämlich gilt eine strikte Grenze von 0,0 Promille, hier gibt es keine Toleranz. Für alle anderen gilt ein Wert von 0,5 Promille. Wer allerdings im Straßenverkehr auffällig wird, dem wird bereits bei 0,3 Promille der Alkohol zu Lasten gelegt. Eine Straftat begeht und als absolut fahruntauglich gilt, wer einen Promillewert von 1,1 aufweist. Doch eine MPU wird erst zwingend, wenn ein Wert von 1,6 Promille nachgewiesen werden konnte.
TÜV SÜD Plus 70 Kurs verhilft nach der bestandenen MPU zum Führerschein
von Marian
In der zentralen Verkehrssünderkartei in Flensburg sind die Daten aller Autofahrer gespeichert, die im Zuge eines Deliktes mit Punkten bestraft wurden. In der umgangssprachlich genannten „Sünderkartei“ ist festgelegt, dass Personen, die 18 Punkte erreicht haben, für mindestens ein halbes Jahr die Fahrerlaubnis entzogen wird. Zur Entziehung kommt es auch bei Problemen mit Alkohol im Straßenverkehr. Autofahrer, die aufgrund der genannten Vergehen ihren Führerschein abgeben müssen, bekommen diesen, bei gravierenden Verkehrsverstößen, erst nach Bestehen der Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU wieder.
