Freiwillige MPU für Senioren – sinnvoll oder nicht

von Marian
Renter Auto © Rainer Sturm / pixelio.de
Was in anderen Ländern selbstverständliche Pflicht ist, kann in Deutschland auf freiwilliger Basis durchgeführt werden: die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit für Senioren. Hierzulande ist es möglich, allerdings noch auf freiwilliger Basis, eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchzuführen, die klären soll ob der Proband die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen immer noch besitzt. Doch die Frage ist, warum sollten sich Senioren einer solchen recht ausgiebigen Prüfung unterziehen, welche gesetzlichen Grundlagen gibt es, was sind die Kosten und welche Rechtsfolgen hat die MPU für Senioren?

Freiwillige MPU als Selbsttest und Selbstschutz

Zunächst entsteht der Gedanke, eine solche Untersuchung zu durchlaufen, aus dem Verantwortungsgefühl heraus. Das subjektive Empfinden, eher keine Einschränkungen in der Fahrfähigkeit zu erkennen, kann und sollte objektiv überprüft werden.
Hierfür ist MPU für ältere Menschen hervorragend geeignet. Auch wenn Zweifel in der Familie auftauchen, ob der Führerscheinbesitzer noch in der Lage sei, sicher zu fahren, ist das Ergebnis der medizinisch psychologischen Untersuchung eine ausgezeichnete Möglichkeit ein neutrales Ergebnis von Spezialisten zu präsentieren.

Die freiwillige MPU stellt keine rechtliche Grundlage da – sie dient nur als Empfehlung

Auch wenn aktuell nicht bekannt ist, dass eine Gesetzesvorlage existiert die diese Untersuchung bei Senioren Pflicht werden lässt, verstummen die Diskussionen zu diesem Thema nicht. Auch die Presse greift die Untersuchung immer wieder auf.
Die freiwillige MPU unterscheidet sich nicht sehr von der herkömmlichen MPU.

Es wird ein MPU Test durchgeführt, ebenso wie eine ausgiebige körperliche Untersuchung. Insgesamt dauert die Untersuchung ca. 3 – 4 Stunden und es ist stets sinnvoll, ärztliche Unterlagen die relevant sein könnten bei der Untersuchung vorzulegen. Die Kosten sollten ungefähr 150 – 200 Euro kalkuliert werden. Diese Untersuchung kann man in der Regel überall dort durchführen lassen, wo auch eine angeordnete MPU gemacht werden muss.

Ergebnis unterliegt der Schweigepflicht – Führerschein kann nicht entzogen werden

Es gibt allerdings auch eminente Unterschiede zur normalen MPU, denn es handelt sich nicht um eine angeordnete Untersuchung, sondern um eine freiwillige Handlung, die der absoluten Schweigepflicht unterliegt.
Hieraus ergibt sich, dass selbstverständlich kein Führerscheinentzug stattfinden kann, unabhängig von dem Ergebnis. Die in dem Ergebnis der Untersuchung festgestellte Beurteilung kann beispielsweise eine Einschränkung des Fahrradius enthalten. Der Proband erhält damit wertvolle Tipps und Hinweise, wobei die Umsetzung in seinem eigenen Verantwortungsbereich fällt. Jedenfalls ist die freiwillige MPU eine ausgezeichnete Möglichkeit emotionslos und neutral die Fahrtüchtigkeit untersuchen zu lassen.

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