Man kann die MPU nicht so ohne Weiteres umgehen. Denn die Zweifel der mangelnden Fahreignung kann lediglich durch ein positives MPU-Gutachten aus dem Weg geräumt werden. Eine MPU kann aber auch verjähren.
Start der Verjährungsfrist für die MPU
Es klingt zwar etwas konfus, aber die Verjährungsfrist bei der MPU beginnt erst 5 Jahre nach dem Führerscheinentzug. Während dieser 5 Jahre dürfen keiner Auffälligkeiten im Strassenverkehr vorkommen (fahren ohne Führerschein etc.) Erst nach Ablauf dieser 5 Jahre beginnt die eigentliche Verjährung.
10jährige Verjährung
Im Regelfall verjährt die MPU nach 10 Jahren, allerdings darf während der 10 Jahre keine MPU gemacht werden. Sollte während der 10 Jahre ein MPU Gutachten negativ ausfallen, können die 10 Jahre nicht angerechnet werden. Denn dann kann es passieren, dass der Führerschein erst durch bestandener MPU neu beantragt werden kann.
Allerdings kann man die Verjährung nicht pauschalisieren, da nicht eindeutig gesagt werden kann, welche zusätzlichen Voraussetzungen neben der 10jährigen Wartezeit noch erfüllt sein müssen. So ist es beispielsweise sehr fragwürdig, ob jemand seinen Führerschein nach 10 Jahren ohne Weiteres neu beantragen kann, wenn er eine MPU wegen Alkoholfahrten oder Drogenmissbrauchs angeordnet bekommen hat. In diesen Fällen muss sicherlich ein erfolgreicher Entzug nachgewiesen werden.
Als Fazit kann also festgehalten werden, dass man nach 15 Jahren die MPU entgehen kann (5 Jahre Verjährungsfrist + 10 Jahre Verjährung) und einen Führerschein auch ohne MPU beantragen und erwerben kann.

