Gemäß § 24a StVG werden Veranlassungen aufgrund Anzeichen für Alkoholmissbrauch, Teilnahme am Straßenverkehr (auch Fahrrad) unter Alkoholeinfluss oder das Führen eines KFZ im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr vorgenommen.
Analog dazu wird eine medizinisch psychologische Untersuchung gefordert, wenn Eignungszweifel hinsichtlich der Einnahme vonBetäubungsmitteln vorliegen. Auch wenn dem Straßenverkehrsamt Hinweise vorliegen, dass außerhalb des Straßenverkehrs Drogendelikte oder Drogenmissbrauch vorlag, ist eine MPU fällig.
§4 StVG regelt die Teilnahme an einem Seminar aufgrund der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. So ist gemäß Absatz 3 eine Reduzierung von Punkten möglich, wenn ein Verkehrsteilnehmer mit 8-13 Punkten freiwillig an einem ASP Seminar teilnimmt.
Teilnehmern, die zwischen 14-17 Punkte im Register haben, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine Beteiligung an einem Aufbauseminar an. Sofern dieser innerhalb der festgesetzten Frist nicht nachgekommen wird, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Diese kann nur mit dem Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist, wiedererteilt werden.
Letztlich kann eine MPU auch wegen Straftaten, einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis für Jugendliche ab 16 Jahren oder einer körperlich/psychischen Erkrankung/Behinderung angeordnet werden.
Sofern eine MPUangeordnet wird, ist sie Pflicht. Erst mit einem positiven MPU Gutachten kann der Führerschein wieder neuerteilt werden. Eine andere Möglichkeit bietet die MPU Verjährung, allerdings bekommt man dann erst in ca. 15 Jahren den Führerschein wieder ohne eine MPU absolvieren zu müssen.


[...] Fahrschulen Kindern eine Art Miniaturwelt an, welche simuliert, wie es im echten Leben bei einer Teilnahme am Straßenverkehr aussehen kann. Auf der nachgebildeten Verkehrsfläche finden sich Ampelanlagen, Kreuzungen, [...]