Eine Probezeit muss nur einmalig absolviert werden. So kann es zum Beispiel sein, dass man bereits vor der Volljährigkeit einen Führerschein Klasse A1 hatte, muss man nun keine weiteren zwei Jahre Probezeit absolvieren.
Die Führerscheinklassen L,M,S und T werden dabei nicht berücksichtigt. Allerdings kann die Probezeit verlängert werden. So zum Beispiel bei einem schwerwiegenden Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen. Der Fahranfänger muss in diesem Fall an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Sollte der Fahranfänger wieder einen schwerwiegenden Verstoß oder zwei weniger scherwiegende Verstöße begehen, kann der Führerschein für Fahranfänger entzogen werden. Desweiteren bringen Verzögerungstaktiken nichts da immer der Zeitpunkt des Strafvergehens zählt und nicht der der rechtlichen Durchführung.
Ziel der Probezeit soll es sein,die Fahranfänger mit den drohenden Konsequenzen bei Verstößen gegen die StVo, zu erziehen und so letztendlich auch Unfälle zu vermeiden, denn besonders in der Vergangenheit waren es junge Fahrer die auf Grund von Überschätzung verunglückten.
Letztendlich lässt sich sagen, dass statistisch gesehen mehr als 80 % aller Fahranfänger ohne Probleme durch diese schwierige Zeit kommen und somit als erprobte Fahrer in den Straßenverkehr starten können.

