Fahranfänger

Probezeit und Alkohol am Steuer

von Marian

Seit dem 01.08.2007 gilt das Alkoholverbot für Fahranfänger. Demnach begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer entweder in der Probezeit oder vor der Vollendung seines 21. Lebensjahres (das heißt: 21. Geburtstag, 00.00 Uhr) als Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr alkoholhaltige Getränke konsumiert (Variante 1) oder die Fahrt antritt, obwohl er unter Alkoholeinfluss steht (Variante 2).

Roller © Christian Bär / pixelio.de

Führerschein mit 15 – Mopedführerschein soll mangelnde Mobilität verhindern

von Marian

Ein Modellprojekt für Jugendliche mit 15 Jahren, soll laut CDU gestartet werden. In Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sollen schon bald Jugendliche mit 15 Moped fahren können.
Da man schon mit dem Autoführerschein ab 17 gute Erfahrungen gemacht hat, die Verkehrssicherheit sogar schon erhöht hat, versucht man das selbe nun beim Moped durchzusetzen. Bislang ist der Schein erst ab 16 Jahren verfügbar, doch schon zu DDR-Zeiten konnte man den Moped-Schein mit 15 erwerben.

Fahrsicherheitstraining für Fahranfänger verschafft Fahrpraxis und kann Geld sparen

von Marian

Gerade hat man seinen Führerschein erhalten und möchte schnellstmöglich Auto fahren. Doch gerade junge Fahranfänger sind anfänglich noch sehr unsicher und trauen sich teilweise auch nicht allein mit dem Auto unbekannte Strecken zu fahren. Um dem entgegen zu wirken ist ein spezielles Fahrsicherheitstraining für Fahranfänger sehr ratsam.

Probezeit – wie lang ist sie und worauf muss ich achten?

von Marian

Nachdem man erstmalig den Führerschein in Deutschland erworben hat, steht jedem Fahranfänger noch eine zwei jährige Probezeit bevor. In dieser Zeit soll man besonders vorsichtig fahren und somit an den korrekten Fahrstil gewöhnt werden.

Führerscheinentzug für Fahranfänger – mit welchen Konsequenzen muss man rechnen?

von Marian

Ein Fahranfänger bekommt den Führerschein zunächst 2 Jahre auf Probe. Während dieser Probezeit sollte der Neuling möglichst genau die Verkehrsregeln beachten. Bei einem Verstoß wird die Probezeit zusätzlich um 2 Jahre verlängert.